Einberufung zur
32. ordentlichen Hauptversammlung
ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG
Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)
Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen. Die Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG am 11. Juni 2021 wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 156/2020 und der COVID19-GesV (BGBl. II 140/2020 idF BGBl. II Nr. 616/2020) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als „virtuelle Hauptversammlung“ durchgeführt.
Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG am 11. Juni 2021 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können.
Die virtuelle Hauptversammlung findet ausschließlich unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands sowie weiterer Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in 1100 Wien, Am Belvedere 4, statt.
Unterlagen zur Hauptversammlung, gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG:
www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung
Veröffentlichungen:
Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG per euro adhoc
Veröffentlichung der Einberufung zur Hauptversammlung im Amtsblatt der Wiener Zeitung